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Das Mandat
Der Anwaltsvertrag ist ein qualifi- zierter Dienstleistungsvertrag, getragen von dem besonderen Ver- trauen des Mandanten in seine Rechtsanwälte. Wenn nicht ausdrück- lich anderes vereinbart ist, wird unsere Sozietät mit der Interessen- wahrnehmung beauftragt und ihr eine schriftliche Vollmacht erteilt.
Die Vergütung bei streitigen Ver- fahren richtet sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).
Bei Beratungsmandaten, wie bei- spielsweise der laufenden Rechtsbera- tung von Firmen oder Privatpersonen, erfolgt eine individuelle Vereinbarung als Stundensatz oder Pauschale ent- sprechend Bedeutung, Umfang sowie Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage. |
Themenbezogene Links:
RVG
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